Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Werbeagentur Tom Paint GmbH, GF Tom Volte, und zwischen seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit der Tom Paint GmbH.
1. Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) Alle Leistungen und erarbeiteten Entwürfe, Layouts, Werke sind das Ergebnis einer persönlich geistigen Schöpfung und unterliegen somit dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Diese dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Tom Paint GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung- auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. An allen Entwürfen, Layouts, Werke werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
(2) Bei Verletzung des Urheberrechtsgesetzes werden wir in jedem Falle die übliche Lizenzgebühr verlangen.
2. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der Tom Paint GmbH.
(2) Der Grafiker ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Grafiker dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Tom Paint GmbH geändert werden.
3. Haftung und Leistung
(1) Die Tom Paint GmbH haftet nur im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Zu den Aufgaben der Werbeagentur gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen. Die Tom Paint GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Materialien sorgfältig zu behandeln. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Layouts, Druckdaten und Leistungen entfällt jede Haftung der Werbeagentur.
(3) Wir sind berechtigt, Subunternehmen unserer Wahl mit der Erbringung bei uns bestellter Leistungen zu beauftragen, wenn dies Zweckmäßig und nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist.
(4) Neben den von uns selbst erbrachten graphischen Dienstleistungen erteilen wir für den Auftraggeber im eigenen Namen Aufträge an Dritte, z.B. Aufträge für den Druck von Plakaten, Prospekten und Druckerzeugnissen aller Art, Schaltung von Anzeigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Wir haften nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung des Auftrages, die auf höhere Gewalt, z.B. Streik, Maschinenschaden und ähnliche Ereignisse zurückzuführen sind.
4. Preise und Zahlungsweise
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Alle Beträge sind Nettopreise mit eventuell anfallender Versand- oder/ und Fahrtkosten (0,40€/km) sowie der gesetzlichen MwSt.
(2) Bei einem Auftrag ab 1000€ sind 50% der beauftragten Summe bei Auftragserteilung fällig. Neukunden haben mit Auftragserteilung eine Vorauszahlung von 50% der Auftragssumme zu zahlen.
(3) Bei Aufträgen mit Teillieferung, wird die entsprechende Vergütung der Teillieferung jeweils bei Lieferung des Teiles fällig. Zieht sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, so kann die Tom Paint GmbH Abschlagszahlungen der vereinbarten Vergütung im Rahmen der schon erbrachten Leistung verlangen. Fremdkosten können von der Tom Paint GmbH komplett als Vorauszahlung vom Auftraggeber verlangt werden.
(4) Mit der Überschreitung des Zahlungstermins steht der Tom Paint GmbH ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basisgrundsatz zu. Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde die 1. Mahnung ohne Verzugszinsen mit dem Hinweis den offen stehenden Betrag zu überweisen.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als er eine etwaige nicht ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages gerügt hat und wir die Berechtigung der Rüge anerkannt haben, dagegen insbesondere dann nicht, wenn seine Gegenforderung auf einem anderen Rechtsverhältnis beruht.
(6) Uns steht an allen vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, Vorlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5. Angebotsgrundlage
(1) Alle Entwürfe werden erst nach schriftlicher Auftragserteilung und Unterzeichnung des Angebotes angefertigt und dem Auftraggeber zugesandt. Übersteigt die Anzahl der vorgesehenen Layoutstunden in erheblichem Maße, so wird der Kunde über den Mehraufwand/Kosten informiert und muss diesen schriftlich bestätigen.
(2) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, gültig für 4 Wochen nach Angebotsdatum und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Mit der Unterschrift auf dem Angebot, bestätigt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tom Paint GmbH.
(3) Für alle Entwürfe, Andrucke und Vorarbeiten werden die Layout- und Materialkosten in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
6. Abweichungen in Drucksachen
(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei- oder mehreren bzw. einem früheren Auftrag sowie zwischen Innenteil und Umschlag bei Druckerzeugnissen. Ebenso kann es zu einem geringfügigen Versatz des partiellen UV-Lackes beim Druckmotiv kommen.
(2) Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt.
(3) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen.
7. Anlieferung von Daten durch den Kunden
(1) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns "druckreif" erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgeblich. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, es sei denn, dass sie durch Unleserlichkeit des Manuskriptes entstanden sind. Alle Änderungen, die von der Druckvorlage abweichen, insbesondere Autorkorrekturen, sowie alle Änderungen nach Druckgenehmigung, einschließlich der Kosten neuer Druckformen und eines eventuellem Maschinenstillstandes, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Daten sind in folgenden Formaten, als druckfähige Dateien, durch den Kunden anzuliefern: .ai, .cdr, .eps, oder pdf. Es besteht keine Prüfungspflicht für gelieferte Daten von seitens des Auftragnehmers. Entsteht jedoch ein Aufwand zur Korrektur/Prüfung der gelieferten Daten, wie z.B. die Umwandlung in Vektordaten, so wird das in Rechnung gestellt.
(3) Für weitere Informationen können Sie in der Agentur nachfragen.
8. Lieferbedingungen
(1) Verpackung und Versand Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wenn vom Vertragspartner nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versenden wir nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst.
(2) Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
9. Erfüllungsort und Leistungszeit
(1) Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen (§ 269 BGB) ist Dresden.
(2) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
10. Mängel und Gewährleistungen
(1) Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Ware oder Erbringung der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware/Leistung vom Kunden angenommen. Bei gerechtfertigter Beanstandung, nach dieser Frist, besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserem Ermessen bis zur Höhe des Auftragswertes.
(2) Gewährleistungsrechte des Kunden an der Ware/Leistung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich offensichtliche Mängel zeigen, so sind diese gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.
(3) Eine Reklamation ist ausgeschlossen, in folgenden Fällen:
- Selbstverschulden
- Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt
- Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind
- Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung
10.1. Folienverklebung Fahrzeug, Voll- und Teilfolierung
(1) Der Kunde hat bei einer Folienverklebung auf folgendes zu achten:
- Auf den Zustand des Fahrzeuges. (Lack, Rost, etc.)
- Vor der Beklebung sollte der Kunde das Fahrzeug gründlich in der Waschanlage reinigen lassen.
- Es ist eine Zeit von 3 - 4 Tagen einzuplanen, da das Fahrzeug vor der Beklebung eine optimale Verklebungstemperatur erreichen muss.
- Nach der Beklebung sollte das Fahrzeug noch mindestens 24h Verklebungstemperatur besitzen.
- Nach ca. 3 - 5 Tagen hat die verklebte Folie ihre optimale Endhaftung erreicht, so dass das Fahrzeug bedenkenlos durch eine Waschstraße gefahren werden kann.
- Von einer Reinigung eines folienbeschichteten Fahrzeuges mit Hochdruckreinigern und ätzenden Chemikalien ist abzusehen.
- Das folienbeschichtete Fahrzeug darf frühestens 3 Wochen nach der Beschichtung mit Politur behandelt werden. Dabei sind ausschließlich wachsfreie Wasserbasierende Pflegemittel für Kunststoffoberflächen zu verwenden.
Eine Reklamation ist ausgeschlossen, in folgenden Fällen
- Selbstverschulden (wie z.B. das ablösen der Buchstaben/ Folie durch Eiskratzen im Winter) ist ausgeschlossen.
- eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen
- Bei Nichteinhaltung der Hinweise im Umgang mit folierten Fahrzeugen.
(2) Die Tom Paint GmbH gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Folie bei Vollflächiger Beklebung für 12 Monate und Teilbeklebung 6 Monate. Bei Schäden wird geprüft, ob Materialfehler, Verarbeitungsfehler oder Selbstverschulden. Wir verpflichten uns, während der gesamten Dauer die infolge eines nachgewiesenen Beschichtungsfehlers entstandenen Defekte, zu ersetzen oder nachzubessern. Bei Erbringung einer Garantieleistung verlängert sich dich Garantieleistung nicht!
10.2. Montageleistungen
(1) Dem Werbetechniker ist der Zutritt zu allen Demontage und Montage Flächen zu gewährleisten. Dabei ist sicher zu stellen, dass die auszuführenden Arbeiten, unter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen durchgeführt werden können.
(2) Sollte die Montage mehr als 50km vom Firmensitz entfernt sein und ist der Zugang nicht gewährt, so wird Wartezeit und Anfahrt gesondert berechnet.
10.3. Drucksachen
Bei Schäden von Druckerzeugnissen wird geprüft, ob es sich um einen Material- oder Verarbeitungsfehler handelt. Bei Materialfehler, obliegt es dem Hersteller diesen zu prüfen.
10.4. Textilien
Waschanleitung für bedruckte Textilien:
Damit die Freude an Ihrem T-Shirt, Shirt, Polohemd, Sweatshirt, Pullover oder Jacke nicht durch falsche Anwendungen von Pflegemitteln oder falschen Temperaturen beim waschen getrübt wird, möchten wir Ihnen hier ein paar kleine aber wichtige Hinweise zur Reinigung der bedruckten Textilien mitteilen.
Sobald ein Artikel mit einem Druck versehen wurde, gelten die im Etikett aufgeführten Vorgaben nicht mehr.
Bitte in diesem Fall nur nach der folgenden Waschanleitung behandeln:
- Beachten Sie die maximale Gradzahl von 30°C
- Behandeln Sie Ihr Produkt nicht mit chemischen Mitteln
- Waschen Sie immer von links
- Waschen Sie am besten im Schongang mit Feinwaschmittel, ggf. Handwäsche bei 30°C
- Waschen Sie ihre bedruckten Textilien ohne Weichspüler
- Geben Sie Ihr Produkt nie in den Trockner
- Produkt nie mangeln
- Bügeln Sie immer von links, oder bei dunklen Textilien ein feuchtes Tuch (ein dunkles Leinentuch, das nicht fusselt) zwischen Stoff und Eisen legen
- Vermeiden Sie Dampf
- Waschen Sie Ihr Produkt erst 24 Stunden nach der Druckanfertigung
Vom Kunden gelieferte Textilien werden unter ausdrücklichen Vorbehalt, ohne Gewährleistung beschriftet!
11. Zusammenarbeit mit Subunternehmen
(1) Bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmen bzw. freien Mitarbeitern muss jeder Auftrag in schriftlicher Form festgehalten werden. Des Weiteren ist von Subunternehmen bzw. freien Mitarbeitern ein detaillierter Stundennachweis zu führen, welcher vom Geschäftsführer der Tom Paint GmbH bzw. seinem Beauftragten zu bestätigen ist.
Schlussbestimmung
(1) Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
(2) Salvatorische Klausel
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig oder unwirksam, so bleibt der übrige Vertrag hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regeln am nächsten kommt.
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